Ja, wenn…

... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt,

... die erlaubte Länge nicht überschritten wird 

oder

... die Veranstaltung nicht öffentlich ist. (Aber bitte die Hinweise beachten!)

Warum?

Die Voraussetzungen einer erlaubnisfreien Wiedergabe sind dieselben wie beim Vorführen eines Videos von YouTube. (Siehe daher bereits hier.)

Teilweise bieten Mediatheken auch zu bestimmten Filmen/Beiträgen noch weiteres Schulmaterial, das bestellt bzw. kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden kann.