Darf ich Titel aus meinem Musikstreaming-Abo zu Unterrichtszwecken vorspielen?
Ja, wenn…
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt,
... die erlaubte Länge nicht überschritten wird und
... die Quelle genannt wird
oder
... die Veranstaltung nicht öffentlich ist. (Aber bitte die Hinweise beachten!)
Warum?
Die Voraussetzungen einer erlaubnisfreien Wiedergabe von Musikdateien entsprechen denen einer Wiedergabe von Filmwerken (siehe daher bereits hier). Musikstücke bis zu einer Länge von 5 Minuten gelten als Werke geringen Umfangs und dürfen vollständig vorgespielt werden. Bei längeren Stücken erlaubt § 60a UrhG es lediglich, bis zu 15 % vorzuspielen.
Sollte die Veranstaltung als nicht öffentlich einzustufen sein, dürfen ohne Einschränkung Musikdateien vorgespielt werden. (Zur Erläuterung siehe hier: Ist der Schulunterricht öffentlich?)
- Informationen zum Urheberrecht
- Was ist im Unterricht erlaubt?
- Was sind Lizenzen und Standardlizenzen?
- Was sind OER (Open Educational Resources)?
- Was passiert bei Urheberrechtsverletzungen?
- Schranken des Urheberrechts für die Schule
- Kann ich einen Text von einer Website in meinen Arbeitsmaterialien verwenden, um diese dann an meine Schüler auszuteilen?
- Wie zitiere ich eigentlich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende?
- Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
- Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet freundlicher gestalten. Darf ich das?
- Darf ich Bilder aus dem Internet, die auf dem Lehrkräfte-Gerät gespeichert sind, über den Beamer im Unterricht zeigen?
- Darf ich einen Film von "YouTube" mit meiner Klasse ansehen?
- Kann ich einen Film über eine Mediathek zusammen in der Klasse anschauen?
- Ich habe im Internet ein gutes Lernprogramm für meinen Unterricht gefunden. Darf ich es runterladen, kopieren und an die Schüler verteilen?
- Darf ich Titel aus meinem Musikstreaming-Abo zu Unterrichtszwecken vorspielen?
- Ich möchte gekaufte Musikdateien auch über Moodle meiner Klasse zum Einsatz im Unterricht anbieten. Darf ich das?
- Darf ich Arbeitsblätter mit Grafiken und Texten aus dem Internet meiner Klasse über Moodle zugänglich machen?
- Informationen zum Urheberrecht
- Was ist im Unterricht erlaubt?
- Was sind Lizenzen und Standardlizenzen?
- Was sind OER (Open Educational Resources)?
- Was passiert bei Urheberrechtsverletzungen?
- Schranken des Urheberrechts für die Schule
- Kann ich einen Text von einer Website in meinen Arbeitsmaterialien verwenden, um diese dann an meine Schüler auszuteilen?
- Wie zitiere ich eigentlich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende?
- Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
- Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet freundlicher gestalten. Darf ich das?
- Darf ich Bilder aus dem Internet, die auf dem Lehrkräfte-Gerät gespeichert sind, über den Beamer im Unterricht zeigen?
- Darf ich einen Film von "YouTube" mit meiner Klasse ansehen?
- Kann ich einen Film über eine Mediathek zusammen in der Klasse anschauen?
- Ich habe im Internet ein gutes Lernprogramm für meinen Unterricht gefunden. Darf ich es runterladen, kopieren und an die Schüler verteilen?
- Darf ich Titel aus meinem Musikstreaming-Abo zu Unterrichtszwecken vorspielen?
- Ich möchte gekaufte Musikdateien auch über Moodle meiner Klasse zum Einsatz im Unterricht anbieten. Darf ich das?
- Darf ich Arbeitsblätter mit Grafiken und Texten aus dem Internet meiner Klasse über Moodle zugänglich machen?