Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
Ja, wenn…
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt und
... die Quelle genannt wird.
Warum?
Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden.