WhatsApp und Facebook
Worauf sollten Lehrkräfte bei der Nutzung von WhatsApp und Facebook achten?
Mobiles Internet, Soziale Netzwerke und Instant Messenger wie zum Beispiel WhatsApp spielen bei Schülerinnen und Schülern1 eine wichtige Rolle. Auch Lehrkräfte1 nutzen privat häufig Facebook oder WhatsApp.
Können diese digitalen Kommunikationswege aber auch für die Schule und im Unterricht verwendet werden? Was sollten Lehrkräfte bei der Nutzung beachten?
Das Internet-ABC hat hierzu einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die Ihnen bei einem Einstieg ins Thema behilflich sein können.
(1 Nachfolgend wegen der besseren Lesbarkeit nur Schüler bzw. Lehrer oder Lehrkräfte genannt.)
Die Fragen und Antworten im Überblick
- Privatsphäre-Einstellungen auf facebook; Bild: Internet-ABC
Schüler und Eltern nutzen auch Soziale Netzwerke. Daher sollten Lehrkräfte ihre Privatsphäre auch dort schützen.
0 Kommentare - Paragraf vor Messenger-Chat; Bild: Internet-ABC
Dienstrecht, die Geschäftsbedingungen von Facebook und WhatsApp, das Urheberrecht - all' das muss beachtet werden, wenn eine Lehrkraft überlegt, diese Software für den Kontakt zu den Schülern einzusetzen.
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Wenn sich ein Lehrer entschließt, mit Schülern über Soziale Netzwerke zu kommunizieren, sollte er sich überlegen, inwieweit er Teil ihrer Privatsphäre werden möchte.
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Lassen es die dienstrechtlichen Bedingungen zu und entschließen sich ein Lehrer, WhatsApp (trotz anderslautender AGB) oder Facebook zur Kommunikation zu nutzen, sind weiter Punkte zu beachten ...
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Digitale Klassen- oder Lerngruppen können nicht nur mit Facebook oder WhatsApp erstellt werden. Ein "moodle" kann ähnliche Funktionen bieten.
0 Kommentare - Bild: FOX/Völkner
In Grundschulen sollten Lehrer weniger als "Chatpartner" in Sozialen Netzwerken gefragt sein, sondern eher als Begleiter, die einen sicheren Umgang mit digitalen Medien veranschaulichen.
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