Video: Gemeinsam gegen Cybergrooming

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Gemeinsam gegen Cybergrooming

Soziale Medien, Chats und Onlinespiele bringen Kindern und Jugendlichen neue Möglichkeiten und viel Spaß.

Mit Freund*innen wird gezockt und gechattet. Dabei entwickeln sich auch schnell Kontakte zu Unbekannten. Oft sind die Personen im Netz nicht die, für die sie sich ausgeben. Im schlimmsten Fall haben sie kriminelle Absichten. Das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte nennt man Cybergrooming. Häufig beginnt es mit Komplimenten, etwa für ein gutes Spiel beim Online-Gaming oder für Fotos bei Instagram. Täter*innen geben sich als Gleichaltrige aus, fragen nach der Stadt, der Schule oder dem Sportverein, um Nähe und Gemeinsamkeiten zu suggerieren. Damit die Gespräche geheim bleiben, soll möglichst schnell in einen privaten Chat gewechselt werden. Nach und nach werden eine Verbindung und Vertrauen aufgebaut. Es folgen sexuell anzügliche Bemerkungen, Fragen nach Fotos oder Webcam-Anrufen, bis möglicherweise ein reales Treffen vorgeschlagen wird. Die Täter bauen psychischen Druck auf, drohen dem Kind oder erpressen es.

Die Fakten sind erdrückend.

Eine aktuelle Studie der Landesanstalt für Medien NRW zeigt: Nahezu jedes vierte Kind im Alter zwischen 8 und 17 Jahren ist betroffen. Es passiert über Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram, Facebook, WhatsApp oder Minecraft und andere Online Games. Wichtig ist zu wissen: Cybergrooming ist eine Form von sexualisierter Gewalt und ist in Deutschland strafbar. Es werden Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt.

Woran erkenne ich, dass ein Kind betroffen ist? Und was kann ich tun?

  • Viele Kinder empfinden Scham oder Angst, wenn sie sexuelle Belästigung im Internet erfahren und sprechen deshalb nicht mit ihren Eltern oder anderen Erwachsenen. Die Drohungen der Täter*innen wirken stark. Achten Sie deshalb darauf, ob ein Kind plötzlich bedrückt, ängstlich oder gestresst wirkt.
  • Schaffen Sie eine vertrauensvolle Atmosphäre. Geben Sie Kindern das Gefühl, sich jederzeit an Sie wenden zu können. Wenn Kinder sich wohlfühlen und Vertrauen haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie sich Ihnen anvertrauen.
  • Prävention ist der beste Schutz. Sprechen Sie mit Kindern, unter anderem auch im Gruppen- oder Klassenkontext, über Sicherheit im Internet, das Erkennen von Warnsignalen und darüber, Grenzen zu setzen.
  • Sprechen Sie über Regeln, wie zum Beispiel: Keine persönlichen Daten oder Fotos an Fremde, oder keine privaten Chats mit unbekannten Personen. Machen Sie deutlich, dass Kinder immer ein Recht auf Schutz haben.
  • Im akuten Fall suchen sie das Gespräch mit dem Kind und gegebenenfalls mit den Eltern. Dabei ist es wichtig, dem Kind klar zu machen, dass es keinerlei Schuld trägt.
  • Bieten Sie Hilfe an, sichern Sie Beweise und melden Sie den Fall der Polizei.
  • Schauen Sie nicht weg. Ihre Hilfe kann Kinder wirksam vor digitaler Gewalt schützen.
  • Nehmen Sie Fort- und Weiterbildungsangebote wahr und etablieren Sie Schutzkonzepte in Ihren Einrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie unter 

fragzebra.de, klicksafe.de, safe-im-recht.de, und nummergegenkummer.de.

Hrsg.: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (https://kinderschutzbund.de) in Kooperation mit dem Internet-ABC e. V. 
Gefördert von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)
Idee & Konzept: Hannah Lichtenthäler, Referentin für Medien & Digitales beim Kinderschutzbund Bundesverband
Videoproduktion: ánimo Film (https://animo-film.de)

TRIGGERWARNUNG: Cybergrooming-Anbahnung über Messenger-Dienste

Klicken Sie hier, um ein echtes Beispiel für eine Cybergrooming-Anbahnung zu lesen.

Kontaktanfrage angenommen

21.04.2023

17:45 - Christian_18: Hi Anna! Ich bin Christian. Mir wurde gerade dein Profil vorgeschlagen und ich hab gesehen du spielst auch Tennis. 😉

17:56 - Anna_2014: Ja genau! Leider spielt keiner von meinen Freunden Tennis…

18:01- Christian_18: Wo genau wohnst du denn? Sonst können wir auch mal zusammen spielen 😉… Aber nur wenn du mir was über dich verrätst. 😛 Hast du eig einen Freund?

18:04 - Anna_2014: Nee, habe ich nicht. Warum fragst du?

18:06 - Christian_18: Nur neugierig. Hätte gedacht du hast auf jeden Fall einen weil Du echt hübsch bist. Kann ich deine Nummer haben dann können wir bei WhatsApp schreiben?

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Plattformwechsel

22.04.2023

---

09:12Christian_18: In welche Klasse gehst du eig?

09:14Anna_2014: In die 7. Du?

09:18Christian_18: Ich bin seit dem letzten Jahr fertig mit Schule. Ist das schlimm für dich das ich schon so alt bin?

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13:41 - Christian_18: Ich meld mich später wieder. Heute Abend sind deine Eltern doch weg oder? Dann können wir mit Video telefonieren… 😉

13:45 - Anna_2014: Ja genau die sind ja heute Abend bei meiner Tante…

13:47Christian_18: Perfekt dann sind wir ja ganz alleine… 😉

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24.04.2023

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20:12 - Christian_18: Hab lw… Lass mal ein Spiel spielen – Foto für Foto… ich schick dir eins und du musst mir dann auch eins schicken und mich nachstellen...

20:14 - Anna_2014: Weiß net. Hört sich irgendwie komisch an…

20:17 - Christian_18: Komm schon, ist doch nur ein Spiel. Die Bilder sieht doch eh keiner… nur wir zwei Baby 😘

Bild gesendet

Anmerkung der Redaktion: Dieser Chat-Verlauf wurde dem Internet-ABC von der Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes bereitgestellt. Alle Namen wurden geändert.

  • Oft beginnen Cybergrooming-Anbahnungen mit Fragen wie: "Willst du ein Spiel mit mir spielen?". Dann wird eine Art "Wahrheit oder Pflicht" gespielt.
  • Der Cybergroomer stellt intime Fragen und verlangt bei "Pflicht" explizite Fotos oder Videos.


Was ist Cybergrooming?

Wenn Personen online versuchen, Kontakt mit Kindern unter 14 Jahren aufzunehmen, mit dem Ziel sexuelle Kontakte zu knüpfen, nennt man das "Cybergrooming". Wird der Täter überführt, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 10 Jahren (§§ 176a und 176b StGB).

Beim Offline-Grooming können die Täter direkten persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Die Täter kommen häufiger aus dem erweiterten sozialen Umfeld der Betroffenen. Cybergrooming findet dagegen online statt. Dadurch ist die Gefahr der Kontaktaufnahme durch Dritte größer. Zudem handelt es sich bei den Tätern nicht nur um pädosexuelle Erwachsene, sondern auch um Jugendliche. Sie bauen oft über einen längeren Zeitraum eine Beziehung zu dem betroffenen Kind auf.


Wer sind die Täter?

Beim Cybergrooming nähern sich meist erwachsene Personen Kindern und Jugendlichen digital. Die polizeiliche Kriminalstatistik (Grundtabelle "Tatmittel Internet und\oder IT-Geräte; V1.0 erstellt am: 07.02.2024) offenbart alarmierende Zahlen: 

  • Allein im Jahr 2023 wurden 4.357 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß §§ 176-176e StGB erfasst. Im Jahr 2022 waren es 2.528 erfasste Fälle. Die Fälle sind demnach stark gestiegen.
  • Darunter dokumentiert wurden 2.469 tatverdächtige Männer und 163 tatverdächtige Frauen.
  • Die Tatverdächtigen sind demnach mit großem Abstand Männer, daher wird in diesem Artikel bewusst der "Täter"-Begriff verwendet.

Die Täter chatten unter vorgetäuschter Identität, zunächst ohne ihre Absichten deutlich zu machen. Häufig erschleichen sie sich zunächst das Vertrauen durch Komplimente, kleine Geschenke und vermeintlich gemeinsame Interessen. Ist ein erstes freundschaftliches Band geknüpft, verlangen die Cybergroomer kleine Gefälligkeiten sowie intimere Gespräche über sexuelle Erfahrungen, Bilder und Videos. Beginnend mit vermeintlich harmlosen Fragen wie "Hast du schon mal einen Freund oder eine Freundin gehabt?" tasten sie sich an Fragen wie "Hast du schon Schamhaare?" heran. Besondere Sensibilität ist gefragt, da manche Täter Kinder oder Jugendliche sogar zu persönlichen Treffen überreden. Weigern sich die Kinder, üben die Täter Druck aus. Sie appellieren an die Freundschaft, erinnern an Geschenke oder kleine Gefälligkeiten, die die Kinder zuvor angenommen haben. Schließlich werden die Täter immer hartnäckiger. Hat das Kind bereits sensible Daten von sich preisgegeben, können die Täter das Material zur Erpressung nutzen. Für die Betroffenen erscheint die Situation oft aussichtslos - vor allem, wenn sie sich aus Scham, Schuldgefühlen und Angst nicht an eine Vertrauensperson wenden können. Cybergrooming passiert jeden Tag, an jedem erdenklichen digitalen Ort und betrifft alle Altersgruppen. 

Die Reaktionen der Kinder sind sehr unterschiedlich

"In der Regel sind Kinder schockiert, wenn sich das Chat-Gegenüber irgendwann als erwachsen outet und verstörendes Bildmaterial schickt. Es gibt aber auch Kinder und Jugendliche, die trotz der Cybergrooming-Anbahnung in Kontakt mit den Tätern bleiben.

Eine Rolle spielt hierbei die Faszination an offenkundig "verbotenen" Dingen. Im schlimmsten Fall führt diese Neugierde zu realen Treffen in höchster Gefahr."

Es gibt verschiedene Reaktionen auf diese Straftaten. Manche Betroffene von sexualisierter Gewalt verschließen sich, ziehen sich zurück und können daran zerbrechen, andere werden wütend oder gewalttätig. In jedem Fall aber braucht es eine professionelle Aufarbeitung und Begleitung bei der Bewältigung dieser traumatisierenden Erlebnisse.


Wo findet sexualisierte Ansprache im Internet statt?

Sexualisierte Ansprache im Netz passiert dort, wo sich Kinder gerne aufhalten. Nach einer Befragung der Landesanstalt für Medien NRW 2024 findet sexualisierte Ansprache vor allem auf folgenden Kanälen statt:

Ansprache auf Social Media Kanälen, Internet-Dienste & Online-Games (2024)

Plattform

8 J.

8-9 J.

10-12 J.

13-15 J.

16-18 J.

Instagram

13 %

10 %

10 %

9 %

24 %

WhatsApp

11 %

11 %

9 %

12 %

10 %

Facebook

11 %

11 %

13 %

13 %

4 %

Snapchat

10 %

7 %

9 %

6 % *Telegram

22 %

TikTok

9 %

14 %

12 %

8 %

6 %

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Aufklärungsfilm über Cybergrooming

Um vor dieser Gefahr im Netz zu schützen und über Cybergrooming aufzuklären, haben sich in Nordrhein-Westfalen die Landesanstalt für Medien NRW, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium der Justiz zusammengeschlossen. Mit Unterstützung der beiden Ministerien hat die Landesanstalt für Medien NRW einen Aufklärungsfilm produziert, der die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln soll.

Aufklärungsfilm – Prävention von Cybergrooming (10:58 Min.)


Befragung der Landesanstalt für Medien NRW 2024

Nach einer Befragung der Landesanstalt für Medien NRW 2024

  • geben 25 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 17 Jahren im Jahr 2024 an, bereits in sozialen Netzwerken oder Online-Spielen von Cybergrooming betroffen gewesen zu sein.
  • 16 % teilten mit, von Erwachsenen zu realen Treffen aufgefordert worden zu sein.
  • Von der Aufforderung, freizügige Bilder oder Videos zu senden, berichteten 10 %.
  • Jedes 4. Kind hält den Kontakt aufrecht, nachdem es herausfindet, dass sein Chatpartner bereits erwachsen ist. Als Motive dafür werden vor allem die entgegengebrachte Wertschätzung (45 %), die Freude über das Interesse von Älteren an der eigenen Person (38 %) und die Neugierde, schauen zu wollen, was passieren würde (31 %), angegeben. 

Gespräch mit Medienforscherin – Cybergrooming ist eine reale Gefahr

Wie groß ist die Cybergrooming-Gefahr für Minderjährige? Auf welchen Internetplattformen suchen potenzielle Straftäter den Kontakt? Und welche Wünsche haben Kinder und Jugendliche in Bezug auf Hilfsangebote? Diesen Fragen geht die Landesanstalt für Medien NRW bereits im zweiten Jahr in Folge in einer repräsentativen Studie (siehe Surftipps) nach. Dafür wurden 2022 2.000 Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 17 Jahren befragt. 

Dr. Meike Isenberg war maßgeblich an der Planung, Durchführung und Auswertung der Studie beteiligt.

Wie groß ist die Gefahr, die von Cybergrooming ausgeht?

Dr. Isenberg: Dass Kinder und Jugendliche im Netz von Erwachsenen mit sexuellen Absichten kontaktiert werden, ist keine Seltenheit. Unsere Befragung von Kindern und Jugendlichen zu ihren Erfahrungen mit Cybergrooming, also der digitalen Kontaktaufnahme mit sexuellen Absichten durch Erwachsene, zeigt, dass fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen (24 %) bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert worden ist.

Wer ist in meiner Klasse von Cybergrooming betroffen?

Dr. Isenberg: Die Befragung zeigt, dass Mädchen und Jungen gleichermaßen sexualisierte Ansprache von Erwachsenen im Netz erleben. Auch wenn Mädchen tendenziell ein wenig häufiger betroffen sind als Jungen, ist sexuelle Belästigung im Netz ein genderübergreifendes Problem. Den Tätern geht es um den vorpubertären Körper. Über alle Schulformen hinweg kommt Cybergrooming vor, besonders häufig solche Kinder und Jugendliche beschreiben diese Erfahrungen, die auf eine Hauptschule gehen. Auch jedes 5. Kind im Alter von 8 - 9 Jahren (20 %) gibt an, diese Erfahrung bereits gemacht zu haben.

Wo erfahren Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt im Netz wie Cybergrooming?

Dr. Isenberg: WhatsApp, TikTok und Instagram sind über alle Altersgruppen hinweg die am häufigsten genutzten Social Media-Dienste – und diese sind auch die Orte, an denen Kinder und Jugendliche am häufigsten die Erfahrung sexueller Belästigung machen: Vor allem bei TikTok haben die Befragten, die angaben, Erfahrungen mit sexualisierter Ansprache im Netz gemacht zu haben, diese Erfahrungen bereits gemacht (25 %), direkt gefolgt von Instagram (22 %) sowie WhatsApp und Facebook (jeweils 19 %). Auch hier spiegelt sich im Vergleich zum Vorjahr der Bedeutungszuwachs in der Mediennutzung hin zu TikTok wider. Aber auch Online-Games sind Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche mit sexualisierter Ansprache durch Erwachsene konfrontiert sehen.

Ergebnisse der 1. Befragungswelle 2021 der Landesanstalt für Medien NRW

Erschreckend ist, wie die Betroffenen auf die Angriffe reagieren:

  • Nur die Hälfte reagiert mit Blockieren,
  • nur jedes 3. betroffene Kind vertraut sich jemandem an
  • und nur jedes 10. betroffene Kind erstattet Anzeige.

Quelle: https://www.medienanstalt-nrw.de/themen/cybergrooming/ein-viertel-aller-kinder-und-jugendlichen-wurde-bereits-im-netz-von-erwachsenen-zu-einer-verabredung-aufgefordert.html


Unterrichtsreihe: Gemeinsam gegen Cybergrooming

Erfahren Sie, wie Sie als Lehrkraft Cybergrooming kindgerecht im Unterricht behandeln. Die vom Internet-ABC entwickelte Reihe "Gemeinsam gegen Cybergrooming" begleitet Kinder in 7 Unterrichtsstunden. Jetzt Cybergrooming-Prävention im Unterricht starten!

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Bausteine der Cybergrooming-Prävention in der Schule

Wir zeigen Ihnen, wie Sie die wichtigsten Bausteine zur Cybergrooming-Prävention in der Schule umsetzen. Überprüfen Sie mit unserer Checkliste, ob Ihre Schule die richtigen Präventionsstrategien hat. 

Hilfe und Unterstützung bei Cybergrooming-Vorfällen

5 Empfehlungen: So gehen Sie vor, wenn jemand Ihr Kind im Internet belästigt:

Innerhalb von Sekunden kann aus einer sehr schönen Unterhaltung, in der es um Liebe, Zuneigung und Vertrautheit geht, eine bedrängende, sexualisierte Situation werden. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind diese Erlebnisse verstörend und traumatisierend. Es ist wichtig, den Betroffenen von sexualisierter Gewalt (online wie offline) zu vermitteln, dass die Schuld nie bei ihnen, sondern immer bei den Tätern liegt. 

In jedem Fall bedarf es einer professionellen Aufarbeitung und Begleitung bei der Bewältigung dieser schockierenden Erlebnisse. Dies sollte durch geschulte Beratungsstellen, psychologische und therapeutische Einrichtungen erfolgen.

Kinder sollten keine Warnungen an Täter geben. Einige Täter könnten versuchen, Kinder dazu zu bringen, keine Informationen über den Kontakt weiterzugeben. Erklären Sie den Kindern, wie wichtig es ist, solche Vorfälle sofort zu melden.

  1. Sichern Sie rechtssichere Screenshots des Chats oder Audioaufnahmen von Sprachnachrichten. Sie sind wichtige Beweismittel, wenn Sie Anzeige erstatten. Das Material sollte auf keinen Fall das Endgerät des betroffenen Kindes verlassen und von dort aus auch zur Anzeige gebracht werden.
  2. Verlassen Sie erst dann mit Ihrem Kind den Chat.
     
  3. Erstatten Sie Strafanzeige.
  4. Blockieren Sie den Account des Täters und melden Sie das Profil an die Plattform nach Rücksprache mit der Polizei.
     
  5. Suchen Sie Ihrem Kind und sich psychologische Betreuung und eine juristische Beratung.
    • Hilfe-Portal sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexualisierter Gewalt beraten lassen. Telefonisch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. 
      https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
       
    • Safe im Recht: Die kostenlose und vertrauliche Jugendrechtsberatung durch juristische und psychologische Fachkräfte, erreichbar montags, mittwochs und freitags zwischen 11-13 Uhr und 18-20 Uhr per Chat.
      https://www.safe-im-recht.de/

Nummer gegen Kummer

0800 111 0 550 - Telefonische Beratung, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr. Anonym und kostenlos in ganz Deutschland.

ZEBRA

Bei ZEBRA kann man Cybergrooming-Fälle direkt melden. Nach Prüfung der Angaben durch die Landesanstalt für Medien NRW leitet diese den Fall an die ZAC NRW weiter.

Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW

Hier können Sie nach Fachberatungsstellen in NRW suchen. So wird eine vor Ort hinreichend vernetzte und niedrigschwellige Unterstützung sichergestellt.

Materialien für die Elternarbeit

Um Eltern umfassend über Cybergrooming, präventive Maßnahmen sowie verfügbare Hilfestellen zu informieren, empfehlen wir, die unten aufgeführten Materialien im Rahmen eines Elternabends oder persönlichen Gesprächs weiterzugeben. Eltern erhalten so wertvolle Einblicke und Informationen, um gemeinsam die Sicherheit ihrer Kinder im digitalen Raum zu fördern.

Elternbrief: Gemeinsam gegen Cybergrooming!

Erfahren Sie, wie Sie als Lehrkraft gemeinsam mit Eltern gegen Cybergrooming vorgehen können. Hier finden Sie wichtige Informationen und praktische Tipps in einem Elternbrief. Besuchen Sie uns jetzt!

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Artikel für Eltern: Sexuelle Belästigung im Internet: Schutz für Kinder im Grundschulalter

Soziale Medien, Chats und Online-Spiele: Der Online-Kontakt zu Unbekannten ist für Kinder und Jugendliche alltäglich. Wie können Eltern vor Übergriffen schützen?

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Entdecken Sie unsere mehrsprachigen Flyer und stärken Sie das Bewusstsein für die Cybergrooming-Prävention unter Eltern! Die Flyer sind in verschiedenen Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Türkisch, Ukrainisch und mehr. Die Flyer wurden vom Kinderschutzbund Bundesverband e.V. in Zusammenarbeit mit dem Internet-ABC entwickelt, um möglichst viele Eltern zu erreichen.

Was kann die Schule gegen Cybergrooming tun?

In jeder Schulklasse gibt es statistisch gesehen mehrere Betroffene von Cybergrooming. Über Chatforen, In-Game-Chats, Soziale Medien und andere, vermeintlich harmlose Plattformen, nehmen Täter Kontakt zu den Kindern auf.

Gerade Grundschulkinder sind diesen perfiden Angriffen oft schutzlos ausgeliefert und brauchen Unterstützung. Diese muss von mehreren Seiten kommen. Zunächst spielen die Eltern eine enorm wichtige Rolle. Welche digitalen Geräte werden wie genutzt? Mindestens ebenso entscheidend ist der Einfluss von Schule und Lehrern. Welche Medienkompetenz wird den Kindern mit auf den Weg gegeben? Welche Unterstützungsangebote kommuniziert die Schule? Welchen Wissensstand hat das Kollegium?

Erfolgreich werden Bemühungen nur, wenn die verschiedenen Beteiligten gemeinsam gegen Cybergrooming aktiv werden. Auch wenn die Straftaten meistens im außerschulischen Bereich verübt werden, haben sie enormen Einfluss auf die Schule. Kinder verändern sich, sind traumatisiert und leiden. Deshalb muss die Schule auf mehreren Ebenen aktiv werden.

1. Präventionsarbeit

Starke Kinder, die in der Schule Medienkompetenz lernen, werden seltener Betroffene sexualisierter Gewalt. Wenn zudem das Thema Cybergrooming explizit aufgegriffen und Handlungsmöglichkeiten vermittelt werden, sind Kinder gut aufgestellt.

2. Reaktionsarbeit

Schulen müssen wissen, wie sie auf sexualisierte Gewalt und insbesondere auf Cybergrooming reagieren können. Dazu gehören die Einbindung externer Stellen zur Unterstützung von Betroffenen, der Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden sowie eine enge Elternarbeit.

3. Konzeptionsarbeit

Im Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sollten entsprechende schulübergreifende Handlungspläne verankert sein. Dieses Konzept betrifft alle an der Schule Tätigen, also auch Betreuungs-, Hausaufgaben- oder z.B. Musik- und Sportangebote.