Telemediengesetz
Zusammengesetzt aus "Teledienste" und "Mediendienste" soll dieses Gesetz, das am 01.03.2007 in Kraft getreten ist, in erster Linie die Verbraucher besser schützen. Zusammen mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag wurde so ein Paket geschnürt, das zudem stetig den neuen Entwicklungen angepasst werden kann.
Regelt das Telemediengesetz die wirtschaftlichen Bereiche, sind im Rundfunkstaatsvertrag die inhaltlichen Vorschriften für die neuen Medien fixiert. Beispielsweise soll das Telemediengesetz die Verbraucher vor irreführenden Werbe-E-Mails mit dubiosen Inhalten schützen. Es müssen jetzt sowohl "Charakter als auch Herkunft" eindeutig in der Betreffzeile ersichtlich sein, damit der User dann entscheiden kann, ob er die Mail öffnet oder nicht. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.