AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Darin steckt schon, worum es geht: Um Regeln, die für mehr als eine Geschäftsabwicklung gelten.

AGB regeln Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Man nennt die AGB auch gerne "das Kleingedruckte", weil sie das häufig sind – in kleiner Schrift festgehaltene Vertragsergänzungen. Dies liegt oft am Umfang des Inhaltes.

AGB sind als Notwendigkeit eines Massenwarenverkehrs entwickelt worden. Sie sollen die Abwicklung vieler gleicher Geschäfte beschleunigen, Rechtslücken schließen und – oft – das Risiko des Anbieters gegenüber den Kunden verkleinern.

Die AGB werden einseitig vom Anbieter eines Vertrages als Ergänzung zu einem Geschäftsabschluss eingebracht. In dem Vertrag kann es um einen Warenaustausch, wie einen Autokauf, gehen. Es kann sich aber auch um einen Vertrag mit einem Internetanbieter handeln. Als Kunde kann man die AGB nicht abändern, nur akzeptieren oder das Geschäft nicht abschließen.

Dem Kunden muss der Anbieter eines Geschäftes die AGB leicht zugänglich machen. Denn die AGB gelten nur, wenn der Anbieter des Geschäftes sichergestellt hat, dass die Kunden, die AGB lesen konnten. Es reicht nicht, am Rande darauf hinzuweisen, dass es AGB gibt. Der Kunde muss die AGB ohne viel Mühe leicht lesen können. Das gilt zum einen dafür, dass man an den Text kommt, aber auch dafür, dass der Text so geschrieben ist, dass man ihn auch versteht, ohne über Spezialwissen zu verfügen.

Über AGB können im Gesetz festgelegte Grundsätze erweitert oder verändert werden. Man sollte sie also aufmerksam lesen. Was Allgemeine Geschäftsbedingungen generell sind, steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 305.