U18-Wahl – Stimme mit ab!
Auch Kinder sollen wählen können! Das fordern Kinder- und Jugendverbände. Aktuell wird das von der Regierung und unseren Gesetzen her nicht erlaubt. Einige Verbände bieten Kindern und Jugendlichen jedoch die Unter-18-Jahre-Wahlaktion an.
"U18-Wahl" ist der Name der Wahlaktion. Vom 10. bis 17. September können in Deutschland alle Kinder und Jugendliche wählen. Sie geben dazu ihre Stimme in Wahllokalen für Kinder und Jugendliche ab.
Wahllokale sind Orte, an denen man wählen kann. Die Wahllokale liegen oft in Jugendeinrichtungen oder Schulen. Unterstützt wird die U18-Wahl von Kinder- und Jugendorganisationen. Die Organisationen sagen, dass Kinder wissen, was ihnen wichtig ist. Darum sollten sie auch mitbestimmen können.
Außerdem gibt es die Kinderrechte der Vereinten Nationen. Darin steht, dass Kinder das Recht haben, mitzubestimmen. In Deutschland leben wir in einer Demokratie. Zur Mitbestimmung in einer Demokratie gehört, dass man wählen darf, welche Parteien regieren sollen.
In den letzten Jahren haben bei U18-Wahlen immer ungefähr 200.000 Kinder und Jugendliche ihre Stimmen abgegeben.
Über alles, was mit den U18-Wahlen zu tun hat, kann man sich auf der Internetseite informieren. Dort findet man auch eine Karte mit den Wahllokalen. Zur Wahl geht man dann in ein Wahllokal in der Nähe. Die Ergebnisse der Wahlen kannst du dir ebenfalls auf der Seite ansehen.
- Zur Internetseite der U18-Wahl: www.u18.org
Wusstest du das? Kinder haben Rechte.
U18-Wahlen gibt es seit 1996. Sie werden immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Es gibt sie zum Beispiel vor Bundestagswahlen, Europawahlen und Landtagswahlen.
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention besagt:
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen ihre Meinung frei heraus sagen und diese muss dann auch ernst genommen werden.