Barrierefrei bedeutet "ohne Hindernisse". Wenn man gute Augen und Ohren hat und seine Hände bewegen kann, ist es leicht im Internet zu surfen. Wenn man schlecht sieht, hört oder sich nicht gut bewegen kann, ist das schwieriger.

Unsere Gesetze sagen: Alle müssen ohne Hindernisse Internetseiten benutzen können, auch wenn sie körperlich nicht so fit sind wie andere.

 Auch sollen Menschen, denen das Lernen und Denken schwer fällt, das Internet gut nutzen können. Kurze Sätze ohne Fremdwörter helfen vielen Menschen, Erklärungen besser zu verstehen. Das ist gut für Kinder und wichtig für Menschen, die nicht so leicht lernen können.

Digitale Barrierefreiheit mein also die digitale Freiheit von Hindernissen.

Alle Internetseiten, für die der Staat zuständig ist, müssen barrierefrei sein. Das gilt beispielsweise für Seiten von Rathäusern, Jugendämtern oder Stadtbüchereien.

Sehbehinderte Menschen brauchen zum Beispiel eine gesprochene Beschreibung der Internetseite, damit sie sich zurechtfinden können.

Für Menschen, die schlecht hören oder taub sind, muss es Untertitel geben oder jemanden, der in Gebärdensprache übersetzt.