Datenschutz – auch nach dem Tod
Eine schreckliche Geschichte: Ein 12-jähriges Mädchen aus Berlin wird von einer U-Bahn erfasst und stirbt. Niemand weiß, wie das Mädchen auf die Gleise fiel.
Ihren Eltern ließ dies keine Ruhe. Sie wollten wissen, ob ihre Tochter bei Facebook etwas über Mobbing oder über andere Schwierigkeiten geschrieben hat.
Aber Facebook hatte von dem Tod des Mädchens erfahren und ihre Chats daraufhin "eingefroren". Sie sind nun für niemanden mehr zu sehen.
Dagegen klagte die Mutter vor Gericht: Sie sei schließlich die Erbin ihrer Tochter, deshalb gehöre ihr auch das Facebook-Konto ihres Kindes. Doch die Richter sahen das anders: Das Profil und alle Einträge des Mädchens – auch ihrer Chat-Partner – gehen keinen etwas an.