Affen-Selfie vor Gericht
Ein Affe hat vor einem amerikanischen Gericht geklagt. Nicht persönlich, aber vertreten durch Menschen von der Tierschutzorganisation Peta. Es ging vor Gericht um das Thema Urheberrecht.
Wie kam es dazu? Ein Tierfotograf hatte eine Kamera auf ein Stativ montiert. Als er wegging, machte der Affe Selfies von sich. Die selbst geknipsten Bilder des Affen hatte der Fotograf später in einem Fotobuch verwendet.
Die Tierschützer von Peta fanden das nicht richtig. Schließlich dürfe jeder selbst entscheiden, ob ein von ihm aufgenommenes Bild veröffentlicht werde oder nicht. Das gelte nach amerikanischem Recht für Tiere genauso wie für Menschen. Der Affe müsse also zum "Urheber und Eigentümer seines Fotos" erklärt werden, so Peta.
Der Richter sah das anders und lehnte die Klage ab. An einem solchen Foto habe niemand das Urheberrecht, so das Gericht - auch nicht der Fotograf, dessen Kamera dabei benutzt wurde.
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