26. April – Welttag des geistigen Eigentums
Der Welttag des geistigen Eigentums erinnert daran, dass niemand fremde Erfindungen, Texte, Musik, Bilder und andere gute Ideen, klauen darf.
Wenn man sich etwas ausdenkt und als Erfindung umsetzt, dann hat man viele Gedanken, Zeit und manchmal auch Werkzeug und Material reingesteckt.
Diese Leistung wollen viele Staaten auf der Welt belohnen. Darum ist es verboten, geschützte Erfindungen einfach nachzumachen, zu benutzen oder als eigene auszugeben. Wer sich daran nicht hält, muss Strafen zahlen.
Möchte man eine Erfindung schützen lassen, kann man sie zum Beispiel als Patent anmelden. Das geht beim Patentamt. Kinder und Jugendliche dürfen das auch.
Eine Erfinderin ist auch Ann Makosinski aus Kanada. Sie hat im Alter von 15 Jahren eine Taschenlampe erfunden, welche Wärme in Strom umwandelt. Hält man die Taschenlampe in der warmen Hand, fängt sie durch die Wärme an zu leuchten. Ann wurde für ihre praktische Erfindung weltweit berühmt.
Mittlerweile hat Ann ihre eigene Firma gegründet und schon mehrere Patente angemeldet. Da ist es doch gut, dass Anns Erfindungen als geistiges Eigentum geschützt sind.