in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Ein süßes Bild von der Tochter beim Kindergeburtstag, eine Erinnerung vom Strandurlaub mit dem Sohn am Meer – solche schönen Momente werden gerne mit der Familie und mit Freunden geteilt.

Doch wenn Eltern Videos und Fotos von Kindern im Netz teilen, birgt dies ernstzunehmende Risiken und Gefahren. Was sollten Sie über Sharenting wissen? Auf welchen Internetseiten landen die Kinderfotos schlimmstenfalls? Dürfen Eltern überhaupt Kinderfotos im Internet ohne das Einverständnis der Kinder teilen? Was kann ich tun, wenn jemand ohne mein Einverständnis Bilder von meinem Kind an andere verschickt oder im Internet öffentlich zugänglich macht?

Das Internet-ABC hat zusammen mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen die wichtigsten Informationen zum Thema Sharenting für Sie im Überblick zusammengestellt.


Was ist Sharenting?

Wurden früher Postkarten und Briefe verschickt, gehören heutzutage Soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste wie Facebook, WhatsApp und Instagram zur ersten Wahl, wenn es darum geht, Urlaubserinnerungen mit dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis auszutauschen. 

Bekannt ist das Teilen von Kinderfotos im Netz durch die Eltern auch unter dem Begriff "Sharenting" (zusammengesetzt aus dem Englischen "Share"= "teilen" und "Parenting"= "Kindererziehung"). 

Nicht selten ist es der elterliche Stolz auf die Kinder, der dazu verleitet, Bilder von den eigenen Kindern im Netz zu teilen und andere an der Freude teilhaben zu lassen. Hinzu kommt, dass die Online-Dienste das Teilen sehr leicht machen. Mit wenigen Klicks sind die Bilder in Sekundenschnelle online. Und praktisch ist es auch: Über Story-Funktionen, Chat-Gruppen und Kanäle können direkt mehrere Personen gleichzeitig erreicht und über den aktuellen Urlaubs-Stand informiert werden. 

Dass das Teilen von Fotos und Videos in digitalen Räumen mittlerweile kinderleicht ist, birgt jedoch ernsthafte Risiken, die vorab von Eltern und auch von Kindern berücksichtigt werden sollten.


Ist Sharenting eine Gefahr für Kinder?

Das Landeskriminalamt NRW weist bei der Veröffentlichung von Kinderfotos in Sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten insbesondere auf folgende Aspekte hin:

  • Mit der Veröffentlichung von Kinderfotos durch Eltern und andere Erwachsene können ggf. die Persönlichkeitsrechte von Kindern beeinträchtigt werden.
  • Sind Fotos und Videos hochgeladen, haben Eltern (bzw. andere Erwachsene, die die Bilder eingestellt haben) es nicht mehr in der Hand, was mit diesen Aufnahmen im Netz geschieht.
  • Es gibt Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln, gezielt verbreiten und in einen sexualisierten Kontext stellen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag im Abschnitt Sharenting-Checklisten für Eltern vom Deutschen Kinderhilfswerk e. V.

Dokutipp: Kinderfotos im Netz – Gepostet, geklaut, missbraucht | 44 Minuten | BR

Kinder und Jugendliche sind im Internet immer häufiger sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Eine Dokumentation des BR Fernsehen. Online verfügbar in der BR-Mediathek bis zum 27.02.2024.


Können sich Eltern durch Sharenting strafbar machen?

Auch Kinder haben Rechte an ihrem eigenen Bild. Aus diesem Grund sollten sich Eltern vor dem Teilen von Fotos ihrer Kinder mit den Kindern selbst austauschen. Zu berücksichtigen ist hierbei der Entwicklungsstand des Kindes. Kann das Kind einschätzen, welche Konsequenzen mit der Veröffentlichung von Bildern und Videos im digitalen Raum einhergehen? 

Ab 14 Jahren (wenn das Kind juristisch gesehen eine "Einsichtsfähigkeit" besitzt), so die Rechtsprechung, muss das Kind einer Veröffentlichung zustimmen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk weist darauf hin, dass das Kind aus Kinderrechte-Perspektive von Anfang an zustimmen muss – denn Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre und auch darauf, beteiligt zu werden, wenn es um sie geht. Erwachsene können sich strafbar machen, wenn sie gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder verstoßen, indem sie beispielsweise freizügige Fotos des Kindes ohne seine Zustimmung veröffentlichen.


Risiken minimieren – Tipps vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und dem Internet-ABC

Die Veröffentlichung von privaten Daten, Fotos und Videos, insbesondere von Kindern, sollte grundsätzlich bedacht werden. Auch sollte sparsam mit entsprechenden Fotos umgegangen werden. Fotos sowie andere persönliche Daten sind langanhaltend online auffindbar. Im Zusammenhang mit Sharenting sollten Eltern daher folgendes beachten:

  1. Vermeiden Sie möglichst die Preisgabe personenbezogener Daten des Kindes im Zusammenhang mit einem Foto.
     
  2. Vermeiden Sie möglichst Fotos, die Rückschlüsse auf Orte erlauben, wie z. B. den Kindergarten, die Schule oder sogar das Wohnhaus.
     
  3. Gehen Sie sparsam mit sensiblen Daten und Informationen bei der Kommentierung oder Verlinkung von Fotos um.
     
  4. Überprüfen Sie regelmäßig die Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Online-Netzwerken und Messenger-Diensten.
     
  5. Auf keinen Fall Fotos hochladen, die das Kind in ungünstigen Posen oder mit nacktem (Ober-)Körper zeigen.
     
  6. Gesicht verpixeln. Insbesondere bei Kindern anderer Eltern, natürlich nach Rücksprache.
     
  7. Das Teilen von Kinderfotos im Netz auf ein Minimum beschränken.

Strafbarkeit von Kinderpornografie

Wichtig zu wissen: Nacktaufnahmen oder Fotos von leicht bekleideten Kindern können auch zu Kinderpornografie zählen. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist gemäß § 184b StGB strafbar. 

Zu Kinderpornografie gehören auch Abbildungen eines ganz oder teilweise unbekleideten Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung und Abbildungen, die die sexuell aufreizende Wiedergabe unbekleideter Geschlechtsteile und des unbekleideten Gesäßes eines Kindes beinhalten. Insbesondere im Kontext mit der Verbreitung, dem Besitz und der Besitzbeschaffung von Kinderpornografie sollten sich Eltern und andere mit Kindern und Jugendliche betraute Personen dieser Problematik bei der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet bewusst sein.

Welche Abbildungen als sexuell aufreizend gedeutet werden, bleibt letztlich eine Fall zu Fall Entscheidung. Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn man erst gar keine Digitalaufnahmen von nackten Kindern im Planschbecken oder in anderen Situationen macht. Denn anders als bei analogen Aufnahmen können digitale Fotos und Videos viel leichter (unwissentlich) gehackt, kopiert, geteilt und verbreitet werden. Bei der Herstellung und Veröffentlichung von Kinderfotos sollten sich Eltern daher dieser Problematik immer bewusst sein.

Die Kampagne der Polizei gegen die Verbreitung von Kinderpornografie des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) weist neben der Strafbarkeit der Verbreitung von Kinderpornografie ebenfalls auf die möglich missbräuchliche Nutzung pädosexueller Personen, auch von scheinbar harmlosen Kinderfotos, hin.


So erstatten Sie Strafanzeige bei Kinderfotos im Netz

Im Fall des Falles kann es dazu kommen, dass Bilder Ihrer Kinder ohne Ihr Einverständnis im Netz kursieren. Werden die Bilder über Storys oder Statusmeldungen nur kurzfristig online gezeigt, so können diese Bilder beispielsweise ohne Ihr Wissen abfotografiert, dauerhaft gespeichert, vervielfältigt und weitergeleitet werden. Auch besteht immer ein gewisses Restrisiko, sobald Bildmaterialien in (Gruppen-)Chats verschickt werden. 

Sollten Fotos ohne Einverständnis im Internet veröffentlicht werden, so kann dies das Recht am eigenen Bild verletzen und eine Straftat gem. § 201a StGB darstellen. Hier können Sie eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder auch online über die Internetwache erstatten.


Sharenting-Studie der Uni Köln und des Deutschen Kinderhilfswerks

Die Studie "Kinder. Bilder. Rechte. – Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie" der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk ergab:

  • Die Mehrheit der Eltern schätzt Facebook als "öffentlich" und WhatsApp als "privat" ein. 
  • Dies führt dazu, dass Eltern leichtfertiger Daten über WhatsApp teilen.
  • Eltern wollen auch prinzipiell die Daten ihrer Kinder schützen, fühlen sich aber zumeist nicht ausreichend kompetent in der Nutzung verschiedener Dienste.

Ausgewertet wurden 37 Interviews mit Eltern und Kindern (6 bis 15 Jahre). 

Weitere Informationen zur Studie: 
https://www.dkhw.de/schwerpunkte/medienkompetenz/studie-kinderbilderrechte/


Kinderfotos im Netz teilen? – ein Expertengespräch

Wie werden meine Kinder in 10 oder 20 Jahren über dieses Foto denken?

Ulla Autenrieth ist Forschungsleiterin am Institut für Multimedia Production der Fachhochschule Graubünden. Sie untersucht unter anderem die Nutzung von Online-Medien und Medien­kompetenz.

Joachim Türk gehört dem Bundesvorstand des Deutschen Kinderschutzbundes an und betreut als Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main die Vorlesungsreihe "Aufwachsen und lernen in einer digitalen Welt".

Internet-ABC: Was sind die Risiken, wenn man Fotos von Kindern ins Netz stellt? Was könnte im schlimmsten Fall passieren?

Türk: Jedes Video, jedes Foto, auch jedes Alltags-Foto kann online missbraucht werden: mit einer sexualisierenden Beschreibung versehen in Datenbanken angeboten; mit erotischen Profi-Videos kombiniert; als "Eintrittspreis" in pädophile Gruppen überreicht; in Chatgruppen mit Fantasie-Kommentaren versehen werden, was man mit dem Kind gerne anstellen würde. Allein die Vorstellung davon sollte Eltern abhalten, Fotos ihrer Kinder frei zugänglich zu machen. Wenn die Eltern (oder Großeltern, Verwandte, Freundinnen und Freunde) dann auch noch Hinweise auf das Lebensumfeld und Gewohnheiten geben, können die Kinder sogar identifiziert und im schlimmsten Fall angesprochen werden.

Dr. Autenrieth: Theoretisch können die allerschlimmsten Dinge passieren: Fotos werden illegal entwendet und in pornografischen Kontexten gezeigt. Ich vergleiche es ganz gerne mit dem Autofahren. Jedes Mal wenn wir mit unseren Kindern in einem Auto fahren, setzen wir ihr Leben aufs Spiel. Das wissen wir und gelegentlich tritt dieser Fall auch ein. Trotzdem verzichten die allerwenigsten aus diesem Grund auf das Autofahren, auch wenn es Handlungsalternativen gibt. Hingegen gibt es gesetzliche Richtlinien und persönliche Vorsichtsmaßnahmen um das Risiko zu minimieren. Wir schnallen unsere Kinder an und fahren verantwortungsbewusst. Die Frage ist aus meiner Perspektive also nicht: Was könnte im schlimmsten Fall passieren? Sondern: Wie können wir unser Handeln so gestalten, dass die verschiedenen Bedürfnisse erfüllt werden und potenzielle Risiken gleichzeitig minimieren.

Internet-ABC:  Was sollten Eltern beachten, wenn Sie trotz der Risiken Fotos von (ihren) Kindern im Internet teilen möchten?

Türk: Eltern und Verwandte sind stolz auf Kinder und wollen ihre Freude teilen. Das ist verständlich, und ich fürchte, mein Rat, Kinderbilder grundsätzlich nicht online zu zeigen, kommt nicht dagegen an. Aber es ändert nichts daran: Kinderbilder gehören nicht ins Netz. Dass Alltagsbilder zu Tausenden in Pädophilen-Netzwerken zu finden sind, beweist, dass auch Privatsphäre-Einstellungen vor dem Bilderraub nicht schützen. So, wie die Mehrzahl der Fälle sexualisierter Gewalt im so genannten "sozialen Nahbereich" passieren, werden auch in mancher Facebook- oder Instagram-Community und in Freundes- und Verwandtschaftsgruppen auf WhatsApp Menschen sein, die Kinderbilder weiterverbreiten. Von den vielen Followern und nur so genannten "Freunden" ganz zu schweigen. Bessere Wege, seine Freude und Fotos zu teilen, sind Mails oder Austausch über die Cloud (im allerengsten Kreis). Wer unbedingt Fotos posten will: Kinder von (schräg) hinten zeigen, auf keinen Fall in Strandkleidung oder Badewanne, Gesichter verpixeln – ein Muss vor allem, wenn es nicht die eigenen Kinder sind. Keine Hinweise auf Orte und Gewohnheiten geben. Das Thema muss auch mit den Kindern besprochen werden, die mit der Allgegenwart von Fotos, Videos und Inszenierungen (Posing) aufwachsen, ohne sich der Tragweite und Gefahren bewusst zu sein. Machen Sie auch Freunden und Verwandten klar, dass Sie nicht wollen, dass Fotos ihrer Kinder im Netz erscheinen.

Dr. Autenrieth: Zu unterscheiden ist, welche Art von Fotos gemacht werden. Sieht man die Kinder frontal, nur in Badehose oder gar nackt? Oder ist es ein Bild aus großer Distanz, die Kinder im Hintergrund, in Wanderausrüstung und nur von hinten zu sehen und kaum als Person zu erkennen? Entsprechend unterschiedlich sind die damit verbundenen Risiken. Wichtig ist, dass alle Beteiligten (Erziehungsberechtigte wie Kinder) mit dem Erstellen und Teilen von Bildern einverstanden sind. Je weniger die Kinder zu erkennen sind und je weniger Information ein Bild enthält, beispielsweise zum genauen Aufenthaltsort, desto weniger Risiken eröffnen sich. Grundsätzlich sollte niemand in einer misslichen oder peinlichen Situation gezeigt werden, alle abgebildeten Personen und deren Erziehungsberechtigte einverstanden sein, die möglichen Konsequenzen sowie das potenzielle Publikum des Fotos bedacht werden. Wer hat alles Zugriff auf die Bilder, was könnte im schlimmsten Fall mit diesen geschehen? Wichtige Fragen, die man sich vorher stellen sollte: Wie wäre es für mich heute, wenn meine Eltern in meiner Kindheit ein solches Foto von mir öffentlich online geteilt hätten? Wie werden meine Kinder in 10 oder 20 Jahren über dieses Foto denken?

Internet-ABC: Haben Kinder ein Mitspracherecht darüber, ob und wie ihre Fotos von Erwachsenen verbreitet werden?

Dr. Autenrieth: Kinder sollten möglichst früh in entsprechende Entscheidungen miteinbezogen werden und ihrem jeweiligen Alter angemessen ein entsprechendes Mitspracherecht, insbesondere ein Vetorecht haben, ob und welche Fotos von ihnen gemacht und geteilt werden.

Türk: Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild, das sie vom 14. Geburtstag an allein ausüben. Aber Eltern sind gut beraten, die Kinder schon viel früher einzubeziehen und eher deren Interessen zu vertreten, als den eigenen Wünschen zu folgen. Vorbildliches Verhalten trägt auch dazu bei, dass die Kinder selbst aufgeklärt und bewusst mit Selfies umgehen und ihre Auftritte auf Posing-Plattformen wie Instagram oder TikTok anders bewerten. Natürlich müssen Kinder lernen, auch in dieser Frage in der digitalen Welt zurecht zu kommen und die Risiken zu bewerten. Aber wie in der analogen Welt brauchen Sie Anleitung – und keiner bestellt seinen Kindern in der Kneipe Schnaps, damit sie den vernünftigen Umgang mit Alkohol lernen.

Internet-ABC: Wie kann man dagegen vorgehen, wenn Fotos der eigenen Kinder ohne das Einverständnis der Eltern im Netz landen?

Dr. Autenrieth: Es ist sinnvoll im eigenen Freundes-, Bekannten- und Familienkreis bereits im Vorhinein die jeweiligen Einstellungen zum Online-Teilen von Bildern zu besprechen. So können Konflikte und Missverständnisse im besten Fall vermieden werden. Grundsätzlich gilt, keine Fotos von anderen Kindern zu veröffentlichen, ohne das explizite Einverständnis der Eltern hierfür zu haben. Sollte dies trotzdem vorkommen, so am besten die betreffenden Personen direkt ansprechen und diese darum bitten, das Foto wieder zu löschen. Dies kann dann ein Anlass sein, sich über die persönlichen Präferenzen und das zukünftige Vorgehen beim Thema (Kinder-)Fotos und Social Media auszutauschen.

Türk: Im Alltag greift der Datenschutz – ohne Einwilligung der Eltern dürfen keine Kinderbilder veröffentlicht werden. Beim Diebstahl durch Pädosexuelle ist das Kernproblem, dass die Eltern nur höchst selten erfahren, wenn Fotos ihrer Kinder in einschlägigen Foren missbraucht werden. Dann könnten sie zumindest das Recht am eigenen Bild geltend machen. Stoßen hingegen Ermittler bei ihren Recherchen auf Alltagsbilder, werden sie meist nicht aktiv, weil solche Fotos an sich nicht strafbar sind – erst Kommentare, die sexuelle Handlungen beschreiben, können strafrechtlich relevant sein.

  • "Zu nackt fürs Internet?" – Entscheidungshilfen für Eltern

    Cover des Elternguides
    Cover des Elternguides; Herausgeber: Seminar für Medienwissenschaft der Uni Basel; Überreicht von klicksafe und Internet-ABC

    Der Elternguide ist eine sehr gute Grundlage für Gespräche in Familien, welche Fotos wirklich online zu sehen sein sollen und welche kreativen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um sich clever, aber datensparsam im Netz zu präsentieren. 

  • "Zu nackt fürs Internet?" – Entscheidungskreis

    Entscheidungskreis des Elternguides
    Entscheidungskreis des Elternguides; Herausgeber: Seminar für Medienwissenschaft der Uni Basel; Überreicht von klicksafe und Internet ABC

    Der so genannte "Entscheidungskreis" für das Online-Stellen von Bildern ergänzt das Material und ist besonders hilfreich, um gemeinsam mit Kindern einfach und schnell zu entscheiden, ob ein Foto zum Hochladen auf Soziale Netzwerke und ähnliches geeignet ist.



Weiterführende Linktipps

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger bietet das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) Informationen zu Kinderfotos im Internet und die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie.


Teile dieses Beitrags sind in Zusammenarbeit mit Udo Rechenbach, Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, entstanden.