Was mache ich, wenn mein Kind auf ein Angebot stößt, das eindeutig gegen den Jugendschutz verstößt?
- Bedanken Sie sich bei Ihrem Kind für sein Vertrauen und seinen Mut, Ihnen davon zu erzählen.
- Verbieten Sie ihm nicht aus Angst generell den Umgang mit dem Internet bzw. den Besuch bestimmter Angebote oder Netzwerke. Versuchen Sie lieber gemeinsam Wege zu finden, wie sich Ihr Kind dort besser schützen kann.
- Melden Sie die Seite oder den Beitrag! Dies kann bei Suchmaschinen-Anbietern, Videoplattformen und den Betreibern Sozialer Netzwerke selbst geschehen. Oder:
- Wenden Sie sich an eine Melde- und Beschwerdestelle. Dort geht man Ihrer Informationen nach und verhandelt mit den Anbietern der beanstandeten Seiten. In Fällen von Kinderpornografie, Neonazi-Propaganda und Gewalt-Videos greift das Strafrecht.
- Geben sie ihrem Kind den Link von I-KiZ, dem Zentrum für Kinderschutz im Internet. Hier können Kinder und Jugendliche selbst erzählen oder schreiben, was sie im Netz erlebt haben.
Ausschnitt aus einem Interview mit Christian Dahler, Referent für Informatik beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Text des Interviews: "Ganz wichtig ist darauf hinzuweisen, dass Eltern, die über Angebote im Internet überrascht sind und davon ausgehen, dass diese nicht jugendschutzkonform sind, nicht einfach resignieren sondern diese melden sollten - zum Beispiel bei der Polizei, damit entsprechenden Hinweisen nachgegangen werden kann und man auf diesem Wege erreichen kann, das fragwürdige Inhalte abgeschaltet werden."