Schau mal, was ich kaufe!
Influencer Marketing – Werbung und Schleichwerbung bei Instagram & Co.
Wie kann man das nur erklären? – Junge Menschen verdienen heutzutage viel, teilweise sehr viel Geld damit, dass sie nichts anderes machen, als sich in ihrem Alltag zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen. Gut, einige von ihnen setzen sich immerhin auch vor eine Kamera und geben Schminktipps oder erklären, "welches Hemd besonders gut zu welchen Schuhen passt".
Tatsächlich kann man damit aber einiges Geld verdienen. Voraussetzung sind ausreichend viele Menschen, die diesen Botschaften zum Beispiel auf Instagram oder YouTube folgen. Wenn Zehntausende dieser "Follower" dann auch noch bereit sind, den Lifestyle ihres Vorbilds zu übernehmen und die vorgestellten Produkte zu kaufen, zahlt sich dies für Firmen aus.
Solche Internet-Stars werden von der Industrie auch als "Influencer" bezeichnet. Mit ihren Produktplatzierungen kommen sie an spezielle Zielgruppen heran, die mit anderen Medien kaum zu erreichen sind: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene – eben jene Gruppen, deren Leben stark von Sozialen Netzwerken beeinflusst wird.
Das Geschäftsmodell funktioniert so: Die Influencer werden mit Produkten beliefert und zu Jugendmessen, Fashion Events und anderen angesagten Ereignissen eingeladen. Sie müssen eigentlich nicht viel tun – außer hinzugehen und gelegentlich ein Selfie zu knipsen. Dazu ein freundschaftlicher Hinweis an die Follower: Ich und mein Lieblingsoutfit. Ich und meine bevorzugten Sportschuhe. Ich mit meinem Lieblingsshampoo oder einer trendigen Uhr.
Solche Botschaften sind schnell auf Instagram hochgeladen und den jeweiligen Firmen mindestens 250 Euro wert. Und ein kleines Video dieser Art auf YouTube kann durchaus ein paar Tausend Euro bringen. Fotos bei der Fashion Week mit bekannten Models bringen weitere Follower, das treibt die Preise in die Höhe.
Wenn die Werbung nicht als solche gekennzeichnet ist, kann hier durchaus von Schleichwerbung gesprochen werden – und die kann teuer werden: So hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) im Juni 2017 ein Bußgeld von über 10.000 Euro gegen einen YouTuber festgesetzt. Der YouTuber hatte sich geweigert, mehrere Videos, in denen er einzelne Produkte "ausgiebig positiv" (MA HSH) darstellte, als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen.
Instagram erklärte nun als erstes Soziales Netzwerk, man wolle bald Tools zur eindeutigen Kennzeichnung dieser Art von Produktwerbung anbieten. Ob das die Follower davon abhalten wird, die Läden zu stürmen, wenn ihr bevorzugter Influencer ein neues Produkt angepriesen hat? Das bleibt abzuwarten.