Fußballspiele und Filme umsonst anschauen?
Vorsicht bei Internetseiten mit widerrechtlichen Angeboten!
Dieser Fall ging erst vor kurzem durch die Presse: Ein Vater musste 3500 Euro Schadensersatz und eine Abmahngebühr bezahlen. Eines seiner volljährigen Kinder hatte von einer Filesharing-Plattform ein Album der Sängerin Rihanna illegal heruntergeladen – über den Internetanschluss der Familie.
Der Mann wusste, um welches seiner Kinder es sich handelte, wollte den Namen aber nicht preisgeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte dazu fest, dass diese Geheimhaltung zwar unter den Schutz der Familie fällt, trotzdem müsse der Vater aber für den entstandenen Schaden gerade stehen. Eben das hatte auch ein Gericht in München bereits so entschieden.
Streaming weniger problematisch?
Im Gegensatz zu solchen Downloads galt Streaming bislang (laut Aussage des Bundesjustizministeriums von 2014) als unbedenklich, weil das reine Anhören von Musik oder Anschauen von Filmen keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Selbst dann nicht, wenn die User nicht die legalen Angebote wie iTunes oder Netflix nutzten, sondern sich kostenfrei auf Seiten bedienten, die Serien, Fußballspiele oder Filme widerrechtlich anboten.
Gegen die Anbieter solcher Seiten wurde in der Vergangenheit tatsächlich nicht vorgegangen. Viele Juristen argumentierten, dass beim Streamen nur eine "flüchtige und begleitende" Kopie angelegt werde. Da greife das Urheberrecht nicht, es könne also auch keine Verletzungen desselben geben.
... wohl nicht!
Ein Irrtum, wie sich nun zeigt. Ende April 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Plattformen sich strafbar machen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich anbieten. Und wer diese Inhalte kostenfrei streamt, muss in Zukunft mit Abmahnungen rechnen.
Diese wirklich zu verschicken, wird für entsprechende Anwälte zwar nicht einfach sein, da an die IP-Adressen der Nutzer von Streamingseiten nur schwer heranzukommen ist. Dennoch wurde das Urteil von Verteidigern des Urheberrechts begrüßt. Immerhin habe der EuGH damit klargestellt, dass illegales Streamen ähnlich wie Hehlerei zu sehen sei. Man nutze schließlich eine Sache, die sich ein anderer illegal besorgt habe.