Entspannter Urlaub mit dem Smartphone
In der EU keine Roaminggebühren mehr
"Sie zahlen in der EU (Ländergruppe 1) und in der Schweiz für abgehende Anrufe …" – Nachrichten wie diese, die einen bislang im Urlaubsland begrüßten, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die Zeiten, in denen Gespräche aus dem Urlaub nach Hause oder die Suche nach der nächsten Busverbindung ein kleines Vermögen kosteten, sind endgültig vorbei.
Seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaminggebühren in den Ländern, die zur EU gehören, abgeschafft. Telefongespräche in Italien dürfen nicht mehr kosten als Anrufe in Deutschland, gebuchtes Datenvolumen kann auch in Dänemark, Polen oder Spanien wie gewohnt genutzt werden. Auch ankommende Gespräche sind kostenlos.
Das klingt zu schön, um wahr zu sein …
Tatsächlich aber gibt es einige Dinge, die man wissen sollte, bevor man sein Smartphone im Ausland hemmungslos einsetzt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einige Fallstricke aufgelistet. So wird darauf hingewiesen, dass das Smartphone im Ausland natürlich nur wie gewohnt genutzt werden kann, wenn es einen entsprechenden Vertrag gibt. Wer einen reinen Inlandtarif hat, wird ab dem Überqueren der Landesgrenze erleben, dass seine SIM-Karte nicht mehr funktioniert.
Außerdem zu beachten: Die EU-Roaming-Verordnung gilt nur im Ausland! Es entstehen keine Roaminggebühren, wenn man sich im Ausland befindet und mit einer deutschen SIM-Card nach Hause oder in andere EU-Staaten telefoniert. Wer jedoch von Deutschland aus im EU-Ausland anruft, zahlt die normalen Gebühren.
"Fair Use" im Europäischen Wirtschaftsraum
Klarmachen sollte man sich vor dem Urlaub auch noch einmal, in welchen Ländern die Verordnung tatsächlich gilt. Das sind neben den 28 Staaten, die zur Europäischen Union gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Diese Länder zählen zum Europäischen Wirtschaftsraum. Roaminggebühren fallen auch in Zukunft in der Schweiz, in Andorra, San Marino und in Monaco und natürlich in Urlaubszielen wie der Türkei oder Thailand an.
Wissen muss man auch, dass die Netzbetreiber "Fair Use" voraussetzen. Werden die Kunden "unfair", bleiben also unverhältnismäßig lange im Netz, können die Netzbetreiber auch in Zukunft Zuschläge verlangen. Allerdings müssen sie darüber informieren, ab wann es teuer wird. Das gilt auch, wenn außerhalb der EU viele Daten bewegt werden und Kosten von 50 Euro oder mehr entstehen.
Mobilfunkanbieter müssen eine Warnung schicken. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Datenverbrauch in Echtzeit gemessen werden kann. Auf Kreuzfahrtschiffen oder im Flugzeug ist das nicht möglich. Dann können böse Überraschungen auf den Geldbeutel warten.