Vernetztes Spielzeug erobert die Kinderzimmer

So zum Beispiel "My friend Cayla", eine smarte Puppe, der das Kind alle möglichen Fragen stellen kann. Cayla beantwortet die Fragen dank einer App und einer Bluetooth-Verbindung zum Smartphone oder Tablet.

Das funktioniert so: Eine Spracherkennungs-Software in der Puppe schickt die Frage an einen Server. Dort wird die Frage transkribiert und an Cayla zurückgeschickt. Anschließend wird online nach einer Antwort gesucht.

Eine harmlose Puppe als "versteckte, sendefähige Anlage"

Und genau das kritisiert die Bundesnetzagentur, die für die Sicherheit der Netze zuständig ist. Sie fordert dazu auf, die Puppe zu zerstören. Cayla sei eine Spionin, heißt es, die Daten sammle und ungeschützt weitergebe.

Die Übermittlung der Daten verlaufe ungeschützt, jeder könne auf sie zugreifen. Und dies sei nicht rechtens, selbst wenn die Besitzer mit der Installation der Spracherkennungs-App einer Weitergabe ihrer Daten zugestimmt haben. Außerdem sind Mikrophon und Lautsprecher in der Puppe unsichtbar angebracht und müssen auch nicht bei jeder Frage aktiviert werden.

Die Bundesnetzagentur kommt zu dem Schluss: Bei der Puppe handelt es sich um eine verbotene Sendeanlage.

Der Vertrieb ist nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar

Die Bundesnetzagentur hat alle Verkaufsstellen angeschrieben, damit die Puppe aus dem Verkehr gezogen wird. Wenn sie Spionin Cayla weiter vertreiben, machen sie sich nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 90) strafbar. Das gilt übrigens auch für alle, die eine solche Puppe zu Hause haben. Die Bundesnetzagentur plant allerdings nicht, solche Haushalte ausfindig zu machen. Sie setzt auf die Einsicht der Eltern.

Weitere Informationen im Netz: